Ein Leitartikel zum Jahresende
Gabriel Stux
Ende November kündigten die Gesetzlichen Krankenkassen die Modellvorhaben, die seit 2001 die Akupunkturversorgung der GKV-Patienten sicherten und bedankten sich für die Mitarbeit der Ärzte.
Somit endet die über 20-jährige „Erstattungspraxis“ der Akupunktur für Kassenpatienten. Die Akupunkturbehandlungen für gesetzlich versicherte Patienten werden ab 1. Januar 2007 über die GKV-Regelversorgung, d. h. auf Krankenschein erfolgen.
Diese Neuregelung beinhaltet eine Reduzierung der Akupunkturindikationen auf lediglich zwei Diagnosen, chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule und chronische Schmerzen in einem Kniegelenk durch Gonarthrose. Für alle übrigen Indikationen ist die Akupunktur als vertragärztliche Leistung der gesetzlichen Kassen ausgeschlossen. Die Reduzierung der Akupunktur auf lediglich zwei Diagnosen ist zwar wissenschaftlich nicht begründbar, aber politisch gewollt.
Die große Mogelpackung der GKV
Mit der Aufnahme der Akupunktur in ihren EBM-Leistungskatalog, werben die gesetzlichen Krankenversicherung zurzeit in der Öffentlichkeit. Akupunktur in die Routineversorgung auf Krankenschein sind Schlagworte, auf die auch die Presse zunächst positiv reagiert. Über die deutliche Reduzierung der Honorierung der Akupunktur auf ca. 20 Euro wird nicht gesprochen.
Zur Historie: Zunächst erfolgte die Bezuschussung der Akupunktur durch die GKV-en aufgrund von Einzelanträgen. Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule und Chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose werden zum 1. Januar 2007 in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Für alle übrigen Indikationen ist die Akupunktur als vertragärztliche Leistung ausgeschlossen. …“
Seit Anfang der 80er Jahre war die Techniker Krankenkasse von Anfang an Vorreiter, weil sie früh erkannte, wie wirksam die Akupunktur ihren Patienten helfen kann.
Seit 2001 wurden die Akupunkturbehandlungen im Rahmen der Modellvorhaben von den gesetzlichen Krankenkassen honoriert, mit einem Eigenanteil der Patienten, der für eine gewisse Qualitätskontrolle durch die Patienten sorgte.
Ab Anfang 2007 wird die Akupunktur in das GKV-KV-System auf Krankenschein integriert. Dieses System bewirkt zunächst eine Verschleierung der Verhältnisse.
Die direkte Patient-Arzt-Beziehung, die für Transparenz sorgte und die bisher noch für Akupunkturpatienten gültig war, wird verschleiert, indem die Kassenärztliche Vereinigung die Kosten über Krankenschein abwickelt. Diese Abwicklung ist wenig transparent und birgt zahlreiche Fußangeln. Jederzeit kann der Punktwert reduziert werden, oder sonstige Einschränkungen erfolgen.
Der Patient wird von seiner Krankenkasse im Glauben gehalten, dass der Arzt gut bezahlt ist. Das Gegenteil ist der Fall. Die Ärzte erhalten einheitlich niedrige Behandlungssätze anhand von „Punkten“ mit flexiblen Punktwerten.
Bei Akupunktur ist gerüchteweise von einer 4 vor dem Komma die Rede, was ca. 20,- Euro für eine Akupunkturbehandlung bedeuten würde. Dies ist mit DM 40,- die Honorarhöhe von 1985. Die Punktwerte können aber in diesem System jederzeit weiter reduziert werden.
Westliche Rezeptakupunktur am Fließband wird die Folge sein.
Bei niedriger Honorierung sinkt automatische auch die Motivation der Ärzte. Eine Leistung die plötzlich von Bürokratengremien auf den Stand von vor 20 Jahren autokratisch reduziert wird, hebt nicht die Energie der therapierenden Ärzte. Da aber Akupunktur eine energetische Therapie ist, die auf einer Energiediagnose aufbauen sollte, ist eine durch energetischen Austausch gekennzeichnete Wechselbeziehung zwischen Patient und Therapeut von zentraler Bedeutung. Wenn hier ein neues Ungleichgewicht entsteht, kann sich eine Chinesische Akupunktur sehr schnell in eine lediglich symptomorientierte westliche Anwendungsform wandeln. Dies wird jetzt oft geschehen, eine westliche Rezeptakupunktur am Fließband wird die Folge sein.
Privatisierung der Akupunktur ist ein Ausweg aus der Reglementierung in der „Kassenakupunktur“. Bei chronischen Schmerzen z. B. Migräne, Trigeminusneuralgie, bei Allergie und Asthma, bei psychosomatischen Erkrankungen, bei Tinnitus und Depression, Suchterkrankungen oder Rehabilitation nach Schlaganfall also bei einem breiten Spektrum von Indikationen ist Akupunktur eine hochwirksame Methode, oft viel wirksamer als westliche Medizinmethoden, wie dies auch die Modelluntersuchungen der GKV-en gezeigt haben. Dies sollten wir den Patienten deutlich vermitteln, gerade jetzt am Ende der Erstattungspraxis für die Akupunktur. Leider müssen die Patienten trotz der hohen Kassenbeiträge, zukünftig die Akupunkturen aus der eigenen Tasche bezahlen, sofern sie Qualitätsakupunktur bei einem breiten Indikationsspektrum in Anspruch nehmen möchten. Wie man gerade in den Nachrichten hört, werden die Kassenbeiträge von derzeit durchschnittlich 14,2 % von einigen Kassen sogar auf 16,4 % erhöht werden.