„Sehr geehrter Herr Dr. Stux, für Ihr Schreiben an Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel danke ich Ihnen. Die Bundeskanzlerin ist sehr an den Briefen der Bürgerinnen und Bürger interessiert, kann Ihnen aber nicht persönlich schreiben. Ich bin daher beauftragt, Ihnen zu antworten.
In Ihrem Schrieben äußern Sie Befürchtungen um die Akupunkturversorgung der Gesetzlich Krankenversicherten und geben Anregungen für eine zukünftige Regelung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im April 2006 beschlossen, dass gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten zukünftig bei chronischen Rücken- oder Knieschmerzen Anspruch auf Akupunkturleistungen durch die Krankenkasse haben sollen. Dieser Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses bedarf noch der Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit. Ein therapeutischer Zusatznutzen der Akupunktur bei der Behandlung von Spannungskopfschmerzen und Migräne wurde nicht festgestellt. In diesen Fällen ist die Akupunktur auch weiterhin keine Kassenleistung.
Die anstehende Reform des Gesundheitswesens ist derzeit noch in einem Vorbereitungsstadium. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Regierungskoalition arbeitet aktuell an Eckpunkten, die bis zur Sommerpause vorliegen sollen. Auch das Thema Akupunktur wird dabei eine Rolle spielen. Entscheidungen sind jedoch noch nicht gefallen.
Herzlichen Dank für Ihre Anmerkungen, sie werden – soweit es möglich ist – bei der Reformdebatte berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gabriele Hauser-Allgaier“
Kommentar zur Antwort aus dem Kanzleramt:
Erfreulich ist zu hören, dass das „Thema Akupunktur eine Rolle spielen wird“ bei der Arbeitsgruppe, die sich mit der Reform des Gesundheitswesens beschäftigt. Dem Satz „Ein therapeutischer Zusatznutzen der Akupunktur bei der Behandlung von Spannungskopfschmerzen und Migräne wurde nicht festgestellt.“ muss entschieden widersprochen werden.
Sicher hat keiner im Kanzleramt oder auch im Gesundheitsministerium die Lancet-Publikation zur Migräne gelesen sonst wäre eine so falsche Einschätzung sicher nicht möglich. Hier noch einmal eine ganz kurze Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse, mit einigen Zahlen aus der Originalpublikation:
Ergebnisse Zusammenfassung:
„Bei Migräne konnte die monatliche Anfallshäufigkeit mit der Akupunktur um 2,3 Tage, mit der medikamentösen Therapie um 2,1 Tage und mit der Akupunktur an nicht chinesischen Punkten nur um 1,5 Tage gesenkt werden. Bei Spannungskopfschmerzen sanken die Kopfschmerztage von 16 auf 6 Tage mit der chinesischen Akupunktur und auf 8 Tage mit der Akupunktur an nicht chinesischen Punkten“, so Privatdozent Dr. Molsberger, Orthopäde und Akupunkturspezialist, der die Akupunktur im Leitungsgremium der gerac Studien vertritt. Der medikamentöse Standardtherapiearm bei Spannungskopfschmerz musste abgebrochen werden, da sich nicht genügend Patienten bereit erklärten sich mit Anitdepressiva behandeln zu lassen. Aus der Literatur ist aber bekannt, dass diese nur eine Senkung der Kopfschmerztage von 16 auf 11-15 Tage erreichen. Der Therapieerfolg wurde von den Patienten mit einer Schulnote bewertet: Der Therapieerfolg der Verumakupunktur wurde von den Patienten mit Spannungskopfschmerz mit der Schulnote 1-2 von 60 % und mit 52 % der Patienten bei Migräne bewerteten. Bei der medikamentösen Standardtherapie für Migräne bewerteten nur 34 % der Patienten den Therapieerfolg mit der Note 1-2.“ Bei Migräne zeigte sich keine Überlegenheit einer kontinuierlichen, sechsmonatigen medikamentösen Prophylaxetherapie gegenüber einer sechswöchigen Akupunkturtherapie mit 11 Akupunktursitzungen. Bei beiden Studien konnte in einer Subgruppenanalyseneine größere Reduktion der Anzahl der Kopfschmerztage in der Akupunkturgruppe gegenüber der Sham-Akupunkturgruppenachgewiesen werden. Resümee von Prof. Dr. Hans-Christoph Diener des deutschen „Kopfschmerz Papstes“ „Die Akupunktur stellt beim chronischen Kopfschmerz eine effektive und risikoarme Ergänzung des therapeutischen Konzepts dar, was eine Anwendung der Akupunktur im Rahmen der schmerztherapeutischen Behandlung rechtfertigt.“
Das ursprüngliche Schreiben
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel, aus Sorge um die Zukunft der Akupunktur für Kassenpatienten, schreibe ich Ihnen diese Zeilen. In der Anlage finden Sie einen Vorschlag zur Regelung der Akupunkturversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen, die auf der gängigen Praxis der zurückliegenden 20 Jahre aufbaut.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Gabriel Stux
Vorschlag zur Regelung der Akupunkturversorgung:
Neue Wege in der Gesundheitsversorgung
Jetzt könnte man in der Akupunkturversorgung neue Wege gehen außerhalb der Reglementierung durch EBM (Einheitliche Bewertungsmaßstäbe) der KVen:
Direkte Bezuschussung der Akupunktur durch die Krankenkassen und individuelle Zuzahlung der Patienten abhängig von der Qualität der Akupunkturleistung.
Dies würde eine sinnvolle Weiterführung der bisherigen Modellvorhaben der gesetzlichen Krankenkassen bedeuten und nicht eine Einordnung in das bürokratische System der „Rahmenversorgung“ durch die KVen mit Deckelung und zwangsläufigem Verfall der Qualität. Akupunktur ist eine individuell Therapie die nicht in ein vereinheitlichte, gedeckelte KV dominierte ambulante Medizin paßt. Die Zuzahlung hat sich seit über 20 Jahren in der Praxis der Akupunkturvergütung bewährt und ist neben der Medikamenten-Zuzahlung auch bei Methoden wie IVF in der Praxis erprobt.
Patienten könnten über die Zuzahlung auf die Qualität der Akupunktur entscheidenden Einfluß nehmen. Minderwertige Akupunktur würden Sie nicht mehr bezahlen und einer Mengenausweitung entgegenwirken.
Die im Dachverband zusammengeschlossenen Akupunktur-Fachgesellschaften treten einstimmig für die Einführung der Akupunktur in die allgemeine medizinische Versorgung ein. Die in den vergangenen 10 Jahren gemachten Erfahrungen mit der Bezuschussung der Akupunktur durch die gesetzlichen Krankenkassen und der Übernahme eines Eigenanteils durch den Patienten stellt sich auch nach den guten Erfahrungen bei den Modellvorhaben als die optimale Möglichkeit für die Zukunft dar.
Den Fachgesellschaften liegt sehr an der Qualität der Akupunktur. Wir sind der Meinung, dass die in den Modellprojekten erreichten guten Ergebnisse noch deutlich zu verbessern sind. Die Berücksichtigung von Behandlungsleitlinien kann zu besseren Resultaten führen. Deren Anwendung setzt eine gründliche Ausbildung voraus, wie sie z.B. mit der Vollausbildung, dem B-Diplom mit 350 Stunden gegeben ist.
Dr. med. Gabriel Stux Herausgeber von www.Akupunktur-aktuell.de