Nach dem „großen Scheitern“ der Gesundheitsreform (Die Zeit) wird jetzt bürokratisch weiter gearbeitet auch an der Zukunft der Akupunktur!

Die ÄrzteZeitung ist gut informiert, bereits am 7. Juli berichtet Sie über die vorläufigen Ergebnisse des Arbeitsausschusses des Bewertungsausschusses des KBV: „Der Bewertungsausschuß hat jetzt erste Schritte getan. Genauer: Sein Arbeitsgremium, der Arbeitsausschuß, hat sich nach Informationen der Ärzte Zeitung festgelegt. Demnach soll es Kollegen, denen es am Qualifikationsprofil gebricht, erlaubt sein, dieses bis 1. Oktober 2007 auf das geforderte Niveau zu bringen. Fazit von Experten: Bis dahin können alle Kollegen, die an den Modellversuchen teilgenommen haben, Akupunktur bei den vorgesehenen Indikationen über EBM abrechnen.“

Zudem wurde – vorbehaltlich der Zustimmung des Bewertungsausschusses – vereinbart, welche Leistungen mit welcher Punktzahl für die Akupunktur im EBM zur Verfügung stehen sollen. So wird für die Eingangs- und Abschlussuntersuchung Ziffer 30790 mit 1060 Punkten zur Verfügung stehen, für die Körperakupunktur pro Sitzung die Ziffer 30791 mit 480 Punkten.“

Von vielen Ärzten wird bereits die Frage gestellt, ob Sie die Akupunktur bei solch reduzierter Honorierung für die KV-Patienten anbieten kann. Dr. Pollmann spricht davon, dass die vorgesehene Honorierung unter den Kosten liegt.

Akupunktur Ärzte oder deren Vertreter wurden weder angehört noch befragt – weder vom Bundesausschuss noch von der KBV. Weder zur Entscheidung des GBA noch zur Frage was eine adäquate Honorierung der Akupunktur wäre, oder wie eine Mengenausweitung zu verhindern ist. Bürokratengremien entscheiden in der großen Politik autokratisch, so auch über den Alltag der Medizinpraxis zu Lasten der Qualität. „Andrer Leute Ohren schneiden sich wie Wachs“ ist ein beflügelter Spruch in der KV, aber sicher auch für die neue Regierung treffend anwendbar.

Die deutliche Abwertung der Honorierung der Akupunktur gleichzeitig mit einer Aufwertung, d. h. Ausweitung der Akupunktur Fortbildung mit zusätzlich 2 x 80Stunden ist vorgesehen. Die Ausweitung mit 2 x 80 Stunden soll in bestimmten KV Bezirken durch das 350-Stunden-B-Diplom ersetzbar werden.

Bei der jetzt vorgesehenen Honorierung, voraussichtlich um 30 %-60 % des bisherigen Niveaus ist schon vorprogrammiert dass die Qualität der Akupunktur sinken wird: Westliche symptomatische Akupunktur am Fließband, d. h. einfachstes Nadelstechen wird die Folge sein. Chinesische Akupunktur nach den Regeln der Kunst voraussichtlich wohl nicht mehr.

Der Punktwert der Akupunktur steht offensichtlich noch nicht fest. Oft werden neue Leistungen mit 4,5 Cent eingeführt, niedrigere Bewertungen sind aber bei der jetzigen Ausgangslage auch möglich. An den Punktwerten als Stellschraube des KV-Systems wird sicher eifrig gestellt werden. Hier wird befürchtet, dass durch „Punktwertverfall“ eine Reduzierung der Honorierung einer Akupunkturbehandlung auf 14-18 Euro sehr schnell erfolgen kann.

Nach unbestätigten Informationen wollen die Gesetzlichen Krankenkassen statt 300 Mio. nur noch 100 Mio. bis 150 Mio. für ein Akupunktur-Sonderbudget bereitstellen. Dies ist aber auch eine geheime Angelegenheit, über die die Öffentlichkeit keine Information erhält.

Warum könne die Privatkassen die Akupunktur mit ca. 45 Euro honorieren? Und warum müssen die Gesetzlichen Krankenversicherungen ihre bisherige Honorierung mit 25 Euro – mit zusätzlicher Zuzahlung – so deutlich reduzieren. Ein einziges umsatzstarkes Medikament verschlingt im Übrigen deutlich mehr als 300 Mio.

Warum wird eine so hochwirksame Methode wie die Akupunktur, die leidenden Patienten z. B. bei Schmerzen oder Energieschwäche viel besser hilft als die westliche Medizin so deutlich abgewertet und in das überreglementierte, nicht wirklich funktionsfähige KV-Regelsystem aufgenommen?